Im Gegensatz zur Gleitzeit bestimmt bei Vereinbarung von flexibler Arbeitszeit der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange unterschiedlichen Beginn und Ende und damit auch eine unterschiedliche tägliche Dauer der Arbeitszeit. Voraussetzung dafür ist die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos, auf dem Über- und Unterschreitungen der regelmäßigen täglichen Sollarbeitszeit erfasst und ausgeglichen werden. Wie auch bei der Gleitzeit unterliegen alle Modalitäten der Flexiarbeitszeit der Mitbestimmung des Betriebsrats, vor allem auch, unter welchen Voraussetzungen die Arbeitszeit verkürzt oder verlängert werden darf, aber auch der Zeitraum, innerhalb dessen die vertragliche Arbeitszeit im Durchschnitt zu erreichen ist. Häufig sind hierbei bei Tarifbindung des Arbeitgebers tarifliche Vorgaben zu beachten. Bei entsprechend klaren Regelungen und Vorgaben kann der Arbeitgeber dann auch ermächtigt werden, Arbeitszeitanpassungen eigenständig vorzunehmen.[1]

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