Überblick

Auswahlrichtlinien sind abstrakt-generelle Kriterien, die zur Entscheidung über eine beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme herangezogen werden, für die mehrere Arbeitnehmer oder Bewerber infrage kommen. Dabei sind in der Regel Kriterien und Modalitäten für die Auswahl mit einer Gewichtung zueinander definiert. Auch ein sogenannter Negativkatalog mit Kriterien, die bei der Maßnahme nicht vorliegen dürfen oder außer Betracht zu bleiben haben, ist als Auswahlrichtlinie anzusehen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht in den §§ 92 ff. BetrVG nach Intensität abgestufte Beteiligungsrechte des Betriebsrats vor. Bei der Aufstellung von Auswahlrichtlinien hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 95 BetrVG. Hinzuweisen ist auf die Einfügung von § 95 Abs. 2a BetrVG durch das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) vom 18.6.2021 für die Geltung der Bestimmungen zu Auswahlrichtlinien soweit Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt.

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