Ein erfolgreiches BGM ist nur denkbar, wenn alle Betriebsparteien an einem Strang ziehen. Insofern ist der Betriebsrat mit seiner Nähe zur Arbeitnehmerschaft nicht nur derjenige, der früh erkennt, wenn es Probleme gibt, sondern auch derjenige, der für ein BGM, das er selbst mitgetragen hat, auch werben kann und wird. Insofern sollte das BGM kein Anlass zu Konfrontation, sondern vielmehr zu Kooperation sein.

 
Praxis-Tipp

Betriebsvereinbarung

Es empfiehlt sich, hierzu eine Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG zu treffen oder das BGM im Rahmen einer Betriebsvereinbarung zum Arbeitsschutz zu implementieren.

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