Der Arbeitgeber kann selbstverständlich alle Angaben zur fachlichen Qualifikation des Bewerbers verlangen. Hierzu gehört auch der vollständige berufliche Werdegang. Insbesondere hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie häufig und in welchen Abständen der Bewerber seine bisherigen Stellen gewechselt hat. Zu den Qualifikationen im engeren Sinne zählen Prüfungsergebnisse und Zeugnisse.

 
Praxis-Beispiel

Falsche Angabe über Vorbeschäftigung

Eine Bewerberin für eine Arzthelferinnenstelle gibt für einen Zeitraum von einem Vierteljahr kurz vor dem angestrebten Eintrittstermin an, bei einer Computerfirma tätig gewesen zu sein. In Wirklichkeit hatte sie jedoch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse als Arzthelferin innegehabt. Damit hat sie gegen ihre Wahrheitspflicht verstoßen und beim Arbeitgeber einen Irrtum erregt, der ihn zur Anfechtung des Arbeitsvertrags berechtigt. Ihre Angaben, es habe sich im Lebenslauf um einen Fehler der Textverarbeitung gehandelt, waren nicht als glaubhaft anzusehen.[1]

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