Sie verwerten typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen und sind als solche für alle gezahlten Entgelte abgabepflichtig.[1] Eine Gelegentlichkeitsklausel (Bagatellgrenze) gibt es für diese Gruppe nicht. Zu den typischen Verwertern zählen:

  1. Buch-, Presse- uns sonstige Verlage, Presseagenturen (auch Bilderdienste),
  2. Theater, Orchester, Chöre und vergleichbare Unternehmen, deren Ziel die öffentliche Darbietung oder Aufführung ist,
  3. Theater-, Konzert-, Gastspieldirektionen und vergleichbare Unternehmen, deren Ziel ist, für die öffentliche Darbietung oder Aufführung zu sorgen,
  4. Rundfunk und Fernsehen,
  5. Hersteller von bespielten Bild- und Tonträgern,
  6. Galerien und Kunsthandel,
  7. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Dritte,
  8. Varieté-, Zirkusunternehmen und Museen,
  9. Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge