Der Gesetzgeber hat den Unternehmen eine Vielzahl von Pflichten übertragen. Diese betreffen unter anderem den Arbeitsschutz, den Umweltschutz, Datenschutz und weitere Themengebiete. Die Unternehmen müssen die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften und auch von behördlichen Auflagen sicherstellen. Mit den Betriebsbeauftragten ist eine interne Überwachungs- und Kontrollinstitution geschaffen worden. Innerhalb eines Betriebs kann es mehrere Betriebsbeauftragte geben. Ob und welche Beauftragte bestellt werden müssen, ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Vorschriften. Es ist dabei in manchen Bereichen auch möglich, dass mehrere Funktionen von einem Beauftragten in Personalunion ausgeübt werden.

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