Die Beiträge werden unternehmensindividuell berechnet. Da üblicherweise keine Alterungsrückstellungen gebildet werden und ein Gruppenrabatt gewährt wird, sind sie in der Regel niedriger als normale private Krankenzusatzversicherungen. Die Versicherer können entweder altersunabhängige oder nach Altersgruppen gestaffelte Beiträge erheben.

 
Wichtig

Weiterführung der bKV bei Ausscheiden aus dem Betrieb

Bei entsprechender vertraglicher Regelung kann der Mitarbeiter die Versicherung nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb privat weiterführen. Eine erneute Gesundheitsprüfung findet in diesem Fall nicht statt. Allerdings wird für den neuen Beitrag das aktuelle Alter berücksichtigt. Mit einer Anwartschaftsversicherung kann die dadurch erforderliche Beitragserhöhung verhindert werden.

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