Die Voraussetzungen für den Abschluss einer bKV sind je nach Anbieter und Unternehmen unterschiedlich. Sie richten sich im Wesentlichen nach

  • der Anzahl der versicherten Mitarbeiter,
  • den branchenspezifischen Gesundheitsrisiken und
  • den versicherten Leistungen.

Einheitliche Standards gibt es nicht.

Definiert wird zunächst das Versichertenkollektiv. Das kann eine relativ homogene Personengruppe sein – wie etwa die (leitenden) Verwaltungsangestellten. Bedingung ist, dass eine bestimmte Mindestanzahl von Mitarbeitern versichert wird. Das können 10, 20, 50 oder 100 Arbeitnehmer sein. Die Variante, dass mindestens 90 % der Belegschaft in den Versicherungsschutz einbezogen werden, ist ebenfalls gängige Praxis. Auch hier ist eine Mindestzahl – beispielsweise 20 Personen – erforderlich.

 
Hinweis

Freiwillige Teilnahme

Die Teilnahme an der bKV ist freiwillig. Mitarbeiter müssen sich lediglich innerhalb einer vereinbarten Frist entscheiden, ob sie das Angebot annehmen. Das können 6 Monate nach Vertragsabschluss beziehungsweise nach Beginn der Festanstellung sein.

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