Die Voraussetzungen für den Abschluss einer bKV sind je nach Anbieter und Unternehmen unterschiedlich. Sie richten sich im Wesentlichen nach
- der Anzahl der versicherten Mitarbeiter,
- den branchenspezifischen Gesundheitsrisiken und
- den versicherten Leistungen.
Einheitliche Standards gibt es nicht.
Definiert wird zunächst das Versichertenkollektiv. Das kann eine relativ homogene Personengruppe sein – wie etwa die (leitenden) Verwaltungsangestellten. Bedingung ist, dass eine bestimmte Mindestanzahl von Mitarbeitern versichert wird. Das können 10, 20, 50 oder 100 Arbeitnehmer sein. Die Variante, dass mindestens 90 % der Belegschaft in den Versicherungsschutz einbezogen werden, ist ebenfalls gängige Praxis. Auch hier ist eine Mindestzahl – beispielsweise 20 Personen – erforderlich.
Freiwillige Teilnahme
Die Teilnahme an der bKV ist freiwillig. Mitarbeiter müssen sich lediglich innerhalb einer vereinbarten Frist entscheiden, ob sie das Angebot annehmen. Das können 6 Monate nach Vertragsabschluss beziehungsweise nach Beginn der Festanstellung sein.
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