Zwischen

...............................................................

[Name und Adresse]

vertreten durch

...............................................................

[Name des Vertretungsberechtigten]

- nachfolgend "Arbeitgeber" genannt -

und

...............................................................

[Name und Adresse des Betriebsrats]

vertreten durch den Betriebsratsvorsitzende(n)

...............................................................

- nachfolgend "Betriebsrat" genannt -

wird folgende Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Krankenversicherung getroffen:

Präambel

Mit dieser Betriebsvereinbarung vereinbaren die Betriebsparteien zusätzliche Leistungen im Krankheitsfall zugunsten der Mitarbeiter.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb ... tätigen Mitarbeiter.

    VARIANTEZur Beschränkung auf länger Beschäftigte

    Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb ... tätigen Mitarbeiter ab einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten.

    VARIANTEZur Beschränkung auf Führungskräfte[1]

    Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb ... tätigen Mitarbeiter ab einer Führungsebene [z. B. H3] im Konzern.

  2. Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.
  3. Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für im Betrieb eingesetzte Leiharbeitnehmer, Auszubildende und aufgrund von Arbeitsgelegenheiten eingesetzte Mitarbeiter.[2]
  4. Diese Betriebsvereinbarung gilt auch für Mitarbeiter in Alters(teil-)zeit auch in der Abbauphase im Blockmodell und für andere Mitarbeiter mit ruhenden Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis.[3]

§ 2 Allgemeines

  1. Das Unternehmen stellt Mitarbeitern im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung Leistungen einer betrieblichen Krankenversicherung kostenlos zur Verfügung.[4]

    VARIANTE

    Die Betriebsparteien vereinbaren die Bereitstellung einer betrieblichen Krankenversicherung für die Mitarbeiter im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung.[5] Die Beiträge hierfür werden hälftig von den Mitarbeitern und hälftig vom Arbeitgeber getragen. Die Beiträge der Mitarbeiter werden im Wege einer Bruttoentgeltumwandlung in Höhe von ... EUR pro Mitarbeiter erbracht.[6] Für Teilzeitbeschäftigte gilt die Beitragshöhe pro rata temporis als vereinbart.

  2. In die bKV werden alle Mitarbeiter im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung einbezogen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen oder einem Tätigkeitsumfang. Es ist unzulässig, die Leistungen vollständig oder teilweise davon abhängig zu machen, dass der Mitarbeiter Gesundheitsschecks an sich vornehmen lässt oder Gesundheitsfragebögen ausfüllt.
  3. Mitarbeiter haben die Möglichkeit, Familienangehörige in die Versicherung kostenpflichtig einzubeziehen. In diesem Fall wird der versicherte Mitarbeiter Beitragsschuldner. Der Kreis der Familienangehörigen und der Versicherungstarife sowie der Kosten sind der Anlage X zu entnehmen. Ändern sich die Versicherungsbedingungen hierzu, so darf der Arbeitgeber die Anlage X aktualisieren. Er wird den Betriebsrat und die Belegschaft hierüber unverzüglich informieren.
  4. Der Arbeitgeber wird mit dem Anbieter [...] die in Anlage X aufgelisteten Tarife zugunsten der Mitarbeiter abschließen.
  5. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist der Arbeitgeber.
  6. Unmittelbarer Berechtigter aus dem Versicherungsverhältnis ist jeder Mitarbeiter im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung.

§ 3 Datenschutz

  1. Der Arbeitgeber wird im Zusammenhang mit der bKV keine Gesundheitsdaten der Mitarbeiter verarbeiten (z. B. erheben, speichern oder weitergeben).
  2. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Rahmen ärztlicher Untersuchungen etc. richtet sich nach dem zwischen dem Mitarbeiter und dem behandelnden Arzt zustande gekommenen Behandlungsvertrag. Der behandelnde Arzt wird im Rahmen des Behandlungsvertrags Gesundheitsdaten des behandelten Mitarbeiters zum Zwecke der Abrechnung und der Prüfung der Berechtigung an den Versicherer weiterleiten.
  3. Für die Inanspruchnahme der Leistungen des Versicherers kann die Offenbarung von Gesundheitsdaten durch die Mitarbeiter auch dem Versicherer gegenüber unabdingbar sein, z. B. Krankentagegeld. Dies muss in dieser Betriebsvereinbarung abschließend beschrieben sein.[7]
  4. Für die Weitergabe folgender Stammdaten der Mitarbeiter an den Versicherer der bKV gilt diese Betriebsvereinbarung als Erlaubnisnorm: Name, Vorname, Alter, Betriebszugehörigkeit.

§ 4 Krankentagegeld

  1. Jeder Mitarbeiter erhält ein Krankentagegeld, wenn die Bezugsvoraussetzungen für das gesetzliche Krankengeld nach §§ 44, 44a, 44b, 45 SGB V erfüllt sind.
  2. Die Bezugsdauer des Krankentagegelds ist auf den Bezug des Krankengelds begrenzt.
  3. Die Höhe des Krankentagegelds beträgt 80 % der Differenz zwischen dem zuletzt bezogenen Bruttoeinkommen und dem Krankengeld.[8]
  4. Für die Inanspruchnahme des Krankentagegelds muss der Mitarbeiter die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Versicherer weiterleiten.
  5. Die näheren Details zur Inanspruchnahme des Krankentagegelds ...

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