Zulässige Arbeitszeiten sind:

  • maximal 8 Stunden am Tag oder 40 Stunden in der Woche,
  • höchstens 10 Stunden einschließlich Pausen im Schichtbetrieb; Ausnahmen: Bau und Montage bis zu 11 Stunden (weitere berufsspezifische Ausnahmen),
  • nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen; Ausnahmeregeln: für einzelne Berufsgruppen,
  • zwischen 6 und 20 Uhr; Ausnahmen: über 16 Jahre bis 23 Uhr in Betrieben mit Schichtarbeit.

Dabei gilt:

  • Wer insgesamt 4,5 bis 6 Stunden pro Tag arbeitet, kann 30 Minuten Pause machen; bei mehr als 6 Stunden sind es 60 Minuten.
  • Als Pause gilt eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
  • Jugendliche dürfen nicht länger als 4,5 Stunden ohne Pause beschäftigt werden.
  • Jugendliche sind für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.

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