Die Beschäftigung von nahen Angehörigen schließt ein Beschäftigungsverhältnis nicht aus.[1]

 
Achtung

Zuständigkeit für das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers

Das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers wird durch die Clearingstelle der DRV Bund durchgeführt.[2]

Im Anfrageverfahren wird festgestellt, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit handelt.[3]

Eine Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgrund einer Beschäftigung erfolgt nicht. Die Versicherungspflicht wird durch die Krankenkasse festgestellt, über die die Meldung erfolgt ist. Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht ist die Krankenkasse an die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund, dass es sich um eine Beschäftigung und/oder selbstständige Tätigkeit handelt, gebunden.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist berechtigt, Bescheide zur Versicherungspflicht einer als Einzugsstelle handelnden gesetzlichen Krankenkasse mit dem Argument anzufechten, ihre Alleinzuständigkeit im obligatorischen Clearingstellenverfahren sei verletzt.

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