Grundsätzlich wird auch bei einer reinen Fakten- oder Informationsberatung die systemische Grundhaltung durch den Berater beibehalten. Aus einer Beratung zum Elterngeld oder der Pflegegradberatung, die hauptsächlich auf der Vermittlung von Informationen basiert, kann sich durchaus auch weiterer Beratungsbedarf auf psychosozialer Ebene ergeben.

 
Praxis-Beispiel

Paar, Kinder und Pflegesituation

Der ganzheitlich-systemische Ansatz behebt nicht nur Symptome (die Eltern sind neben der Arbeit mit Kindererziehung und Pflege der Mutter überfordert), sondern sucht nachhaltige und tragfähige Lösungen. Dies setzt den Blick auf das Lebensumfeld des Ratsuchenden voraus (2 Kinder, 12 und 15 Jahre, leben mit im Haushalt, werden jedoch bei den anfallenden Arbeiten nicht beteiligt; die Eltern fühlen sich schuldig, da die Kinder seit 4 Monaten wieder in einem Zimmer zusammen leben müssen, weil die pflegebedürftige Großmutter nun in einem der Kinderzimmer untergebracht ist; beide Kinder mögen die Großmutter nicht sonderlich, es gibt oft Streit).

Die reine Vermittlung einer Haushaltshilfe wäre hier beispielsweise zu kurz gegriffen. Angeboten werden sollte neben einer Beratung in Bezug auf Hilfestellungen bei pflegebedürftigen Angehörigen und Umgang mit belastenden Situationen auch eine Beratung zu Erziehungsfragen oder eine Beratung der ganzen Familie. Innerhalb einer Beratung kann sich jederzeit noch weiterer Beratungsbedarf in anderen Themenfeldern offenbaren.

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