Überblick

In der Pflegeversicherung wirken sich Kinder auf die Höhe des Beitragssatzes der beitragspflichtigen Eltern aus. Kinderlose beitragspflichtige Personen zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag. Eltern mit mehreren Kindern hingegen erhalten einen Beitragsabschlag. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen und den konkreten Auswirkungen in den jeweiligen Fallkonstellationen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die beitragsrechtlichen Regelungen zur Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Berechnung der Beiträge und der Zahlung des Kinderlosenzuschlags enthält § 55 SGB XI. Weitere Ausführungen zur Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft enthalten die Grundsätzlichen Hinweise vom 11.7.2023 (GR v. 11.7.2023).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge