Inner- und überbetriebliche Regelungen bilden für die Arbeit des BEM-Teams wesentliche Rahmenbedingungen für eine inhaltlich fundierte, die betrieblichen Abläufe und organisatorischen Regelungen beachtende, aufnehmende und damit nachhaltige Arbeit des BEM-Teams.

Insbesondere bei der Situationsanalyse, der Maßnahmenplanung und -umsetzung sollten das BEM-Team und der Fallmanager Kenntnis von unterstützenden Regelungen haben (bzgl. Entlohnung/Qualifizierung bei der Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder bei Versetzungen auf einen dem Fähigkeitsprofil des Betroffenen entsprechenden Arbeitsplatz), um zielgerichtet und regelkonform zu arbeiten.

Das BEM-Verfahren und die Arbeit des BEM-Teams werden durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Mit dieser definieren Unternehmensleitung und betriebliche Interessenvertretung inklusive Schwerbehindertenvertretung Mindestanforderungen zu den Aufgaben, die dauerhaft im BEM zu erledigen sind: Information und Sensibilisierung, fallbezogene Beratung und Prozessbegleitung, Maßnahmengestaltung, Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern, Datenschutz und Schweigepflicht, Qualitätssicherung.

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