Zentraler Bestandteil eines BEM sind die Gespräche. Nach der Zustimmung des Beschäftigten zum BEM-Verfahren findet i.d.R. das Erstgespräch statt. Dieses kann entweder nur mit dem BEM-Verantwortlichen oder mit weiteren Beteiligten (z.B. Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung) durchgeführt werden. Soweit es erforderlich erscheint, kann auch schon der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen werden.

Ziel dieses Gesprächs ist es, zu erörtern, welche Gründe es für die Fehlzeiten gibt und ob diese Krankenzeiten ursächlich mit den Arbeitsbedingungen in Zusammenhang stehen.

Grundlage für ein gelingendes Gespräch ist eine positive Gesprächsführung, ein vertrauensvoller Umgang und eine umfassende Aufklärung des Beschäftigten. Dieser Gesprächsleitfaden hilft bei der Vorbereitung des Erstgesprächs.

Um eine einheitliche Datengrundlage für das weitere BEM-Verfahren zu schaffen, sollten im Erstgespräch nochmal die wichtigsten Daten niedergeschrieben werden.

Lehnt der Betroffene ein persönliches Gespräch ab oder ist aus gesundheitlichen Gründen hierzu nicht in der Lage, können Daten für die Planung des weiteren BEM-Verfahrens schriftlich eingeholt werden. Hierzu eignet sich ein ausführlicherer Fragebogen.

Datenschutzhinweis:

Die im Rahmen des Erstgesprächs erhobenen Daten, dürfen nicht in der Personalakte, sondern nur in einer separaten BEM-Akte aufbewahrt werden.

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