Das BEM ist ein ergebnisoffenes Klärungsverfahren, das dazu dient, durch geeignete Maßnahmen zur Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft zu erhalten und krankheitsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Ziel ist somit, unter Aufrechterhaltung des Arbeitsplatzes künftig krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren. Das Gesetz schreibt weder konkrete Maßnahmen noch einen bestimmten Verfahrensablauf vor.

Im Rahmen von BEM-Gesprächen werden in der Regel auf die jeweilige Situation angepasste Eingliederungsmaßnahmen festgelegt. Um bewerten zu können, ob die jeweiligen Maßnahmen Ihren Zweck wirklich erfüllen, muss ihre Wirksamkeit nach einer gewissen Zeit geprüft wurde. Darauf aufbauend kann entschieden werden, ob das BEM-Verfahren abgeschlossen werden kann oder die Maßnahmen – ggf. auch sich ändernde Gegebenheiten – angepasst werden müssen.

Datenschutzhinweis:

Die Ergebnisse der BEM-Maßnahmen, dürfen nicht in der Personalakte, sondern nur in einer separaten BEM-Akte aufbewahrt werden.

Ggf. kann es sinnvoll sein, die Liste zur Ergebnisbewertung direkt mit dem Maßnahmenplan zu verknüpfen.

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