Zusammenfassung

 
Begriff

Die Beleuchtung erhellt Arbeitsräume und Wege mit Lichtquellen und schafft geeignete Lichtverhältnisse für die jeweiligen Tätigkeiten. Lichtquellen können künstlich (Leuchten) und natürlich (Tageslicht) sein, wobei ein ausgewogenes, harmonisches Nebeneinander von beiden Arten eingerichtet werden sollte. Licht beeinflusst wie kaum ein anderer Umfeldfaktor Wohlbefinden und Gesundheit, Motivation und Leistung bei der Arbeit.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für eine normgerechte Planung und Betrieb der Beleuchtung von Arbeitsstätten sind folgende Regelungen relevant:

Grundsätzliche Anforderungen an die Beleuchtung in Arbeitsstätten werden in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Anhang 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" geregelt.

Die DIN EN 12464-1 "Beleuchtung von Arbeitsstätten – Arbeitsstätten in Innenräumen" (2021-11) gilt wortgleich in ganz Europa und als ISO 8995/CIE S 008 als ISO-Standard in ähnlicher Form weltweit. Sie stellt den anerkannten Stand der Technik nach § 4 Abs. 3 ArbSchG dar.

Die Anforderungen an die Beleuchtung sind in ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" ausgeführt.

Im Rahmen der Beleuchtung sind zudem folgende Normen relevant:

  • DIN 12665 "Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung"
  • DIN EN 15193 "Energetische Bewertung von Gebäuden – Energetische Anforderungen an die Beleuchtung"
  • Für Arbeitsstätten im Freien gilt die DIN EN 12464-2 "Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 2: Arbeitsplätze im Freien"

Berufsgenossenschaftliche Informationen:

1 Licht ins Dunkel bringen – das Thema beleuchten

Mit dem Wechsel der Tages- und Jahreszeiten verändert sich das Tageslicht und damit auch die Notwendigkeit, den Arbeitsplatz mit künstlicher Beleuchtung zusätzlich zu beleuchten. Dabei ist nicht egal, welches Licht den Menschen am Arbeitsplatz angeboten wird, sondern welche Qualität es hat. Der Tageslichtrhythmus prägt den menschlichen Organismus und sein Wohlbefinden. Licht sollte daher im richtigen Mix im Hinblick auf die Arbeitsaufgabe und den Tagesablauf am Arbeitsplatz angeboten werden und mit unterschiedlichen Lichtstimmungen die natürlichen Lichtszenarien im Tagesablauf als "dynamisches Licht" abbilden. Dies gilt gleichermaßen für

  • den Büroarbeitsplatz,
  • den Industriearbeitsplatz,
  • den Schülerarbeitsplatz,
  • das Seniorenheim,
  • das Licht zu Hause.

Die Mitarbeiter sind wacher, motivierter, konzentrierter und fühlen sich auch noch wohler. So rechnet sich die Investition durch die folgenden Effekte:

  • die Fehlerquote sinkt,
  • die Sicherheit ist erhöht,
  • die Produktivität steigt an.

Die Frage einer zeitgemäßen effizienten und effektiven Beleuchtung ist mehrdimensional und fordert ein integriertes ganzheitliches Konzept, das

  • funktionalen Qualitätsmerkmalen entsprechen muss,
  • individuell einstellbar ist,
  • energieeffizient ist,
  • einem bestimmten Designanspruch gerecht wird.
 
Praxis-Tipp

Licht richtig einsetzen

Es zahlt sich aus, Licht

  • dort einzusetzen, wo es gebraucht wird,
  • dort zu reduzieren, wo es unnötige Energie verbraucht.

Das ist heute technisch bereits sogar mit einem dezentralen individuellen Lichtmanagement einfacher umsetzbar, als viele denken.

2 Sehbereich und Umgebungsbereich

Früher wurde der gesamte Raum mit der Nennbeleuchtungsstärke beleuchtet (Allgemeinbeleuchtung). Nun können der Bereich der Sehaufgabe, definiert als der Teil des Arbeitsplatzes, in dem die Sehaufgabe ausgeführt wird, sowie der (unmittelbare) Umgebungsbereich (Abb. 1) unterschiedlich beleuchtet werden. Um den Bereich der Sehaufgabe schließt sich der unmittelbare Umgebungsbereich mit mind. 0,5 m Breite an. Die Beleuchtungsstärke im weiteren Umfeld hängt von den anderen hier eingerichteten Arbeitsplätzen bzw. zu verrichtenden Sehaufgaben ab.

Abb. 1: Arbeitsplatz und Sehaufgabe: Bereich der Sehaufgabe, unmittelbare Umgebung und Hintergrundbereich für größere Räume

Die Arbeitsbereiche setzen sich zusammen aus

  • Arbeitsflächen,
  • Benutzerflächen,
  • und allen, dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Lagerflächen.

Neben den Arbeitsbereichen wird untergliedert:

  • Umgebungsbereiche (UB): Unmittelbarer Umgebungsbereich ist die den Bereich der Sehaufgabe umgebende, sich im Gesichtsfeld befindende Fläche von mind. 0,5 m Breite;
  • sonstige Bereiche (SB), die nicht zum Umgebungsbereich gehören, z. B. Verkehrswege, Lagerflächen, andere größere Hallenbereiche;
  • Teilflächen (TF), die nur für bestimmte Tätigkeiten mit höheren Sehanforderungen innerhalb des Arbeitsbereichs festgelegt werden (vgl. Abb. 6 in Abschn. 4.3).

3 Die Gütemerkmale der künstlichen Beleuchtung

Bei der Beleuchtung von Arbeitsplätzen sind folgende Gütemerkmale zu beachten (Abb. 2):

  • Beleuchtungsniveau und Beleuchtungsstärke,
  • Leuchtdichteverteilung,
  • Begrenzung der direkten und indirekten Blendung,
  • Lichtrichtung und Schattigkeit,
  • Lichtfarbe und Farbwiedergabe,
  • Flimmerfreiheit.

Diese lichttechnischen Gütemerkmale stehen zueinander in Beziehung und sind damit in der richtigen Abstimmung auf die Sehaufg...

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