Schlüsselfragen für die Erstellung dieses Fragen-Antwort-Katalogs sind:
- Welche neuen Informationen erhält der Arbeitgeber durch REACH?
- Wie können die neuen Informationen für den Arbeitsschutz genutzt werden?
- Wo liegen die Schnittstellen von Gefährdungsbeurteilung und Expositionsszenario im erweiterten Sicherheitsdatenblatt (eSDB)?
- Welche Informationen liefert REACH nicht?
Der Fragen-Antworten-Katalog befasst sich nicht mit über den Arbeitsschutz hinausgehenden REACH-Fragestellungen, die bereits über eine Vielzahl von Informationsquellen (siehe Helpdesks) abgedeckt sind. Bei Bezügen zur Einstufung und Kennzeichnung werden die Begrifflichkeiten der CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EG) Nr. 1272/2008, CLP-VO) verwendet.
In der folgenden Übersicht sind alle Fragen in Form eines Verzeichnisses zusammengestellt:
1 | Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) als zentrales Instrument der Informationsübermittlung unter REACH |
Frage 1.1: | Was hat sich beim Sicherheitsdatenblatt geändert? |
Frage 1.2: | Darf ein Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung ein Sicherheitsdatenblatt verwenden, das formal nicht der REACH-VO entspricht? |
Frage 1.3: | Welche Bedeutung hat die Registrierungsnummer im Sicherheitsdatenblatt? |
Frage 1.4: | Warum hat mein Sicherheitsdatenblatt keinen Anhang? |
Frage 1.5: | Welche Angaben muss das Expositionsszenario (ES) im Anhang des Sicherheitsdatenblatts enthalten? |
Frage 1.6: | Welche Bedeutung haben die Begriffe "Verwendung" und "identifizierte Verwendung"? |
2 | Informationen des (erweiterten) Sicherheitsdatenblatts für den Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Schutzmaßnahmen |
Frage 2.1: | Welche Informationen liefert das SDB bzw. eSDB für die Erfüllung der Pflichten nach Gefahrstoffverordnung? |
Frage 2.2: | Wie ist zu prüfen, ob die eigene Verwendung durch ein Expositionsszenario abgedeckt wird? |
Frage 2.3: | Ist eine Verwendung eines Stoffes oder Gemisches zulässig, von der der Lieferant im eSDB abrät? |
Frage 2.4: | Wie ist zu prüfen, ob die Verwendungsbedingungen des Expositionsszenarios eingehalten werden? |
Frage 2.5: | Machen die im eSDB bzw. ES beschriebenen Schutzmaßnahmen eine eigene Gefährdungsbeurteilung überflüssig? |
Frage 2.6: | Wird die Informationsermittlung nach § 6 der GefStoffV vollständig durch die Informationen des Lieferanten nach der REACH-VO abgedeckt? |
Frage 2.7: | Ist das Expositionsszenario des eSDB bereits eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (§ 6 Absatz 8 GefStoffV)? |
Frage 2.8: | Wird die Verpflichtung erfüllt, das technische Regelwerk zu beachten (§ 7 Absatz 2 GefStoffV), wenn die im eSDB angegebenen Risikomanagementmaßnahmen umgesetzt sind? |
Frage 2.9: | Sind die Gefährdungen für die Beschäftigten auf ein Minimum reduziert (§ 7 Absatz 4 GefStoffV), wenn alle im eSDB angegebenen Risikomanagementmaßnahmen umgesetzt sind? |
Frage 2.10: | Muss der Arbeitgeber eine Substitutionsprüfung gemäß § 6 Absatz 1 GefStoffV durchführen, oder hat der Inverkehrbringer im Rahmen der REACH-Registrierung dies bereits erledigt? |
Frage 2.11: | Enthält das SDB alle erforderlichen Informationen zur Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA)? |
Frage 2.12: | Muss eine Expositionsermittlung zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) durchgeführt werden, wenn die Risikomanagementmaßnahmen gemäß eSDB umgesetzt sind? |
Frage 2.13: | Wenn die RMM gemäß den eSDB angewendet werden, kann dann von der Einhaltung des DNEL ausgegangen werden? |
Frage 2.14: | Kann im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle gemäß § 7 Absatz 9 GefStoffV der DNEL als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden? |
Frage 2.15: | Sind im SDB zu einem Gemisch in Abschnitt 8 stets alle DNEL für die gefährlichen Inhaltstoffe genannt? |
Frage 2.16: | Sind auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren durch die Umsetzung der Angaben im eSDB erfüllt? |
3 | Das Verhältnis zwischen DNEL/DMEL und den Beurteilungsmaßstäben aus der GefStoffV |
Frage 3.1: | Welche rechtliche Verbindlichkeit haben AGW bzw. DNEL für den Arbeitgeber? |
Frage 3.2: | Was ist zu tun, wenn sich AGW und DNEL unterscheiden oder wenn es keinen AGW gibt? |
Frage 3.3: | Was besagt der DMEL? |
Frage 3.4: | Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein DMEL für den Arbeitgeber? |
Frage 3.5: | Gibt es dem DMEL vergleichbare Werte im deutschen Gefahrstoffrecht? |
Frage 3.6: | Wie kann der DMEL samt damit verknüpftem Risikowert bei der Gefährdungsbeurteilung genutzt werden? |
Frage 3.7: | Sind die im SDB mitgeteilten RMM, mit denen die Einhaltung eines DMEL gewährleistet werden sollen, ausreichend? |
4 | Risikomanagementmaßnahmen gemäß Sicherheitsdatenblatt und Schutzmaßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung |
Frage 4.1: | Muss eine bestehende Gefährdungsbeurteilung nach Erhalt eines eSDB überprüft werden? |
Frage 4.2: | Was hat der Arbeitgeber zu tun, wenn die RMM aus dem eSDB nicht mit den Schutzmaßnahmen einer bestehenden Gefährdungsbeurteilung übereinstimmen? |
Frage 4.3: | Dürfen Schutzmaßnahmen getroffen werden, die von den im eSDB übermittelten Risikomanagementmaßnahm... |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen