Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) beträgt bei der Minijob-Zentrale seit 1.1.2023 1,1 % (2022: 0,9 %). Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaftsleistungen (U2) beträgt seit 1.1.2023 0,24 % (2022: 0,29 %). Dabei bleibt es auch 2024.
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