Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 % für das 2. – 5. berücksichtigungsfähige Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Für Mitglieder gelten somit folgende Beitragssätze:

 
Anzahl der Kinder Beitragssatz Arbeitnehmeranteil
Ohne Kind 4,0 % 2,3 %
1 Kind 3,4 % (lebenslang) 1,7 %
2 Kinder 3,15 % 1,45 %
3 Kinder 2,9 % 1,2 %
4 Kinder 2,65 % 0,95 %
5 und mehr Kinder 2,4 % 0,7 %

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