In der sozialen Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz seit dem 1.7.2023 bundeseinheitlich 3,4 %. Für Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) und Heilfürsorgeberechtigte (z.B. Polizeibeamte) gilt immer nur der halbe Beitragssatz.[1]

[1]

S. Beamte.

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