Bestimmte Gruppen von Versicherten haben die Möglichkeit, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachzuentrichten. Ziel ist es hierbei, einen Rentenanspruch oder eine höhere Rente zu erreichen. Beispielhaft gilt dies für Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind oder für Zeiten der schulischen Ausbildung nach dem 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können.

Nähere Informationen sind im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de zu finden.

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