Der Freibetrag ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen abzuziehen. Der Freibetrag ist also von der dem Grunde nach beitragspflichtigen Leistung der bAV in einem ersten Schritt abzuziehen und erst im zweiten Schritt auf die Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen.

 
Praxis-Beispiel

Überschreitung der BBG bei gesetzlicher Rente und bAV

Ein versicherungspflichtiger Rentner erhält eine monatliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung i. H. v. 2.500 EUR. Zusätzlich erhält er einen Versorgungsbezug aus der bAV i. H. v. 3.200 EUR.

 
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 2.500,00 EUR  
Versorgungsbezug aus einer bAV 3.200,00 EUR  
Gesamt 5.700,00 EUR  
 
Beitragspflichtige Einnahmen KV PV
Versorgungsbezug bAV 3.200,00 EUR 3.200,00 EUR
abzgl. Freibetrag 176,75 EUR 0,00 EUR
= 3.023,25 EUR 3.200,00 EUR
Rente der gesetzlichen Rentenversicherung 2.500,00 EUR 2.500,00 EUR
Gesamt 5.523,25 EUR 5.700,00 EUR
 
Die Beitragsbemessungsgrenze i. H. v. 5.175 EUR wird überschritten.
 
Beitragspflicht    
Rente der gesetzlichen Rentenversicherung 2.500,00 EUR 2.500,00 EUR
Versorgungsbezug bAV 2.675,00 EUR 2.675,00 EUR
Gesamt 5.175,00 EUR 5.175,00 EUR
 
Praxis-Beispiel

Überschreitung der BBG bei gesetzlicher Rente, bAV und sonstigem Versorgungsbezug

Ein versicherungspflichtiger Rentner erhält eine monatliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung i. H. v. 2.500 EUR. Zusätzlich erhält er einen Versorgungsbezug aus der bAV i. H. v. 1.300 EUR und einen sonstigen Versorgungsbezug i. H. v. 1.900 EUR.

 
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 2.500,00 EUR  
Versorgungsbezug aus einer bAV 1.300,00 EUR  
Sonstiger Versorgungsbezug 1.900,00 EUR  
Gesamt 5.700,00 EUR  
 
Beitragspflichtige Einnahmen KV PV
Versorgungsbezug bAV 1.300,00 EUR 1.300,00 EUR
abzgl. Freibetrag 176,75 EUR 0,00 EUR
= 1.123,25 EUR 1.300,00 EUR
Sonstiger Versorgungsbezug 1.900,00 EUR 1.900,00 EUR
Rente der gesetzlichen Rentenversicherung 2.500,00 EUR 2.500,00 EUR
Gesamt 5.523,25 EUR 5.700,00 EUR
 
Die Beitragsbemessungsgrenze i. H. v. 5.175 EUR wird überschritten.
 
Beitragspflicht    
Rente der gesetzlichen Rentenversicherung 2.500,00 EUR 2.500,00 EUR
Versorgungsbezug bAV + Sonstiger Versorgungsbezug 2.675,00 EUR 2.675,00 EUR
Gesamt 5.175,00 EUR 5.175,00 EUR
 
Verteilung der Beitragspflicht auf die einzelnen beitragspflichtigen Einnahmen
Möglichkeit 1: Der Versorgungsbezug aus der bAV wird vorrangig verbeitragt
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 2.500,00 EUR 2.500,00 EUR
Versorgungsbezug bAV 1.123,25 EUR 1.300,00 EUR
Sonstiger Versorgungsbezug 1.551,75 EUR 1.375,00 EUR
  5.175,00 EUR 5.175,00 EUR
 
Möglichkeit 2: Der sonstige Versorgungsbezug wird vorrangig verbeitragt
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 2.500,00 EUR 2.500,00 EUR
Sonstiger Versorgungsbezug 1.900,00 EUR 1.900,00 EUR
Versorgungsbezug bAV 775,00 EUR 775,00 EUR
  5.175,00 EUR 5.175,00 EUR
 
Möglichkeit 3: Verhältnismäßige Aufteilung der beiden unterschiedlichen Versorgungsbezüge auf den Unterschiedsbetrag zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und dem Zahlbetrag der Rente[1]
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 2.500,00 EUR 2.500,00 EUR
Versorgungsbezug bAV 993,86 EUR[2] 1.086,72 EUR[3]
Sonstiger Versorgungsbezug 1.681,14 EUR[4] 1.588,28 EUR[5]

Der daraus jeweils resultierende Beitrag ist hinsichtlich des Gesamtbetrags identisch. Daher ist die gewählte Möglichkeit grundsätzlich frei wählbar.

 
Praxis-Beispiel

Überschreitung der BBG nur in der PV

Ein versicherungspflichtiger Rentner erhält eine monatliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung i. H. v. 2.500 EUR. Zusätzlich erhält er einen Versorgungsbezug aus der bAV i. H. v. 2.000 EUR und einen sonstigen Versorgungsbezug i. H. v. 800 EUR.

 
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 2.500,00 EUR  
Versorgungsbezug aus einer bAV 2.000,00 EUR  
Sonstiger Versorgungsbezug 800,00 EUR  
Gesamt 5.300,00 EUR  
 
Beitragspflichtige Einnahmen KV PV
Versorgungsbezug bAV 2.000,00 EUR 2.000,00 EUR
abzgl. Freibetrag 176,75 EUR 0,00 EUR
= 1.823,25 EUR 2.000,00 EUR
Sonstiger Versorgungsbezug 800,00 EUR 800,00 EUR
Rente der gesetzlichen Rentenversicherung 2.500,00 EUR 2.500,00 EUR
Gesamt 5.123,25 EUR 5.300,00 EUR

Die Beitragsbemessungsgrenze i. H. v. 5.175 EUR wird in der KV nicht überschritten, wohl aber in der PV. In der PV ist eine Minderung der beitragspflichtigen Einnahmen erforderlich. Dabei kann eine der im Beispiel zuvor beschriebenen Möglichkeiten angewendet werden. Die Beitragshöhe ist bei allen drei Möglichkeiten identisch.

Die Anwendung des Freibetrags bei den Leistungen der bAV wirkt sich auf den Umfang der Beitragspflicht bei den nachrangigen beitragspflichtigen Einnahmen (z. B. sonstiger Versorgungsbezug oder Arbeitseinkommen aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit) aus. Dies wird beim Vergleich der beitragspflichtigen Einnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung deutlich.

 
Praxis-Beispiel

Gleichzeitiger Bezug von gesetzlicher Rente, bAV und Arbeitseinkommen

Ein versicherungspflichtiger ...

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