In der Pflegeversicherung müssen bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen krankenversicherte Beamte und andere Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit einen Beihilfeanspruch haben, eine private Pflegeversicherung abschließen. Diese muss die Beihilfeleistungen im Pflegefall bis zu der Höhe aufstocken, dass insgesamt Art und Umfang der Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erreicht werden.[1] Für beihilfeberechtigte Personen reichen dabei Vertragsleistungen aus, die den jeweiligen Beihilfeanspruch entsprechend ergänzen. Bei einer freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.[2]
Pflegeversicherungsbeitrag nach halbem Beitragssatz
Leistungen aus der Pflegeversicherung werden wegen des Beihilfeanspruchs nur zur Hälfte gewährt. Dafür müssen Beiträge auch nur nach dem halben Beitragssatz gezahlt werden.
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