Über das Vorliegen aller der o. g. Voraussetzungen entscheidet (sog. Gewährleistungsentscheidung) für Beschäftigte beim Bund und bei Dienstherren oder anderen Arbeitgebern, die der Aufsicht des Bundes unterstehen, das zuständige Bundesministerium. Ansonsten entscheidet die oberste Verwaltungsbehörde des Landes, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.[1] Die Rentenversicherungsfreiheit beginnt vom Beginn des Monats an, in dem die Zusicherung der Anwartschaften auf Versorgung tatsächlich erfolgt.

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