hier: Erweiterung der Fehlerprüfung zum Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV)

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 25./26.11.2008 wurde unter TOP 4 beschlossen, dass die Einführung des DBUV im Meldeverfahren auch für landwirtschaftliche Unternehmen gilt. Um die meldetechnische Einheitlichkeit der Entgeltmeldungen sicherzustellen, haben Unternehmen, die Mitglied einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind, im DBUV lediglich den Unfallversicherungsträger und eine fiktive Gefahrtarifstelle 88888888 bzw. ab dem 01.06.2011 in der Version 02 des Datensatzes Meldung (neuer DBUV) als Grund für die Besonderheiten bei der Abgabe der UV-Daten (UV-GRUND) den Wert A08 anzugeben.

Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft (Gartenbau-BG) hat bisher ihre Gefahrtarifstellen aus diesem Grund nicht für die Nutzung im Meldeverfahren freigegeben.

Bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie - Branche Baustoffe Steine Erden - werden jedoch die Gefahrtarifstellen der Gartenbau-BG für die Meldung des unfallversicherungspflichtigen Entgelts bei Tätigkeiten in sogenannten "fremdartigen Nebenunternehmen" benötigt. Fremdartige Nebenunternehmen sind Betriebsteile, die neben dem Hauptunternehmen beim Unfallversicherungsträger versichert sind, aber originär in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Unfallversicherungsträger fallen.

Praxis-Beispiel

Ein Bauunternehmer (zuständig ist die BG Bau) bietet auch die Pflege öffentlicher Parkanlagen an. Dieser Betriebsteil ist als fremdartiges Nebenunternehmen im Bauunternehmen mitversichert. In diesem Bereich ist der Arbeitnehmer 1 mit einem Jahresentgelt von 25.000 EUR beschäftigt. Da die BG BAU die Gefahrtarifstelle des für diesen Tätigkeitsbereich originär zuständigen Unfallversicherungsträgers (Gartenbau-BG) nutzt, ist die Gefahrtarifstelle dieser BG des Vorjahres für diesen Arbeitnehmer einschlägig, obgleich die BG BAU der zuständige Unfallversicherungsträger ist.

Angaben in der Entgeltmeldung:

  AN 1
ZRBG 01.01.2012
ZREN 31.12.2012
ENTGELT 25.000
GD 50 (Jahresmeldung)
KE DBUV
ANUV 1
Reserve (Grundstellung)
UVGD1 (Grundstellung)
BBNR-UV1 14066582
MNR1 MM10.499.999.990
BBNRGT1 47009510 (Gartenbau-BG)
GTST1 4 (gemeindl. Parkpflege)
UVEG1 25.000
ARBSTD1 1.600

Die bisherige vereinfachte Verfahrensweise, bei derartigen Meldungen die fiktive Gefahrtarifstelle 88888888 bzw. den UV-GRUND A08 anzugeben, ist auf Grund der modifizierten Fehlerprüfung aus Anlass des neuen DBUV ab dem 01.06.2011 (Fehlernummer DBUV104) nicht mehr möglich. Zur Vollständigkeit der Meldungen bei den genannten Berufsgenossenschaften müssen die benötigten Gefahrtarifstellen der Gartenbau-BG allen systemgeprüften Entgeltprogrammen und Ausfüllhilfen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

Um jedoch sicherzustellen, dass bei Meldungen der Arbeitgeber, die bei der Gartenbau-BG versichert sind, trotz der grundsätzlichen Möglichkeit der Nutzung der Gefahrtarifstellen für andere Unfallversicherungsträgers ausschließlich der UV-GRUND A08 genutzt wird, ist in der Anlage 9.4 eine neue Fehlerprüfung zu definieren. Mit dieser Fehlerprüfung im Feld BBNR-UV wird gewährleistet, dass bei Angabe der Gartenbau-BG nur der UV-GRUND A08 angegeben werden kann:

Fehlergrund DBUV103
Bei Angabe der Betriebsnummer 47009510 ist nur der UV-GRUND A08 zulässig.

Fehlertext kurz:
Grundstellung bei UV-GRUND ist bei dieser BBNR nicht zulässig.

Fehlertext lang:
Bei Angabe der BBNRUV ist nur ein UV-Grund A08 zulässig.

Als Einsatztermin für das Kernprüfprogramm wird der 01.06.2012 festgelegt.

Anmerkung

Die geänderte Anlage 9.4 ist Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" in der Fassung vom 27.10.2011 (Version 2.46).

Hinweis zu Stornierungen von abgegebenen Entgeltmeldungen mit dem Abgabegrund 54 ohne sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 08./09.06.2011 wurde unter TOP 1 der neue Abgabegrund 91 eingeführt und die Fehlerprüfung DBME094 dahingehend angepasst, dass eine Meldung mit Abgabegrund 54 und Nullen im Feld ENTGELT nicht mehr zulässig ist.

Damit auch künftig Stornierungen dieser Fälle möglich sind, wird das zum 01.12.2011 einzusetzende Kernprüfprogramm entsprechend angepasst.

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