Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben zuletzt mit Stand vom 28.03. 2001 (vgl. Punkt 2 der Niederschrift über die Besprechung von Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 28./29.03.2001[1]) eine Übersicht über berufliche und berufsfördernde Bildungsmaßnahmen und deren versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Beurteilung herausgegeben. Zwischenzeitlich sind durch das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) vom 10.12.2001 (BGBl I S. 3443) sowie durch das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19.06.2001 (BGBl I S. 1046) einige Änderungen eingetreten, die eine Überarbeitung der vorgenannten Übersicht erforderlich machen.

Durch das Job-AQTIV-Gesetz wurden u. a. die Rechtsunsicherheiten über den Status der Auszubildenden in außerbetrieblichen Einrichtungen beseitigt, die durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R -, USK 2000-50) entstanden waren. Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch hat zudem den in der Vergangenheit verwendeten Begriff der berufsfördernden Maßnahmen im Rahmen der Kodifizierung des Rechts der Rehabilitation behinderter Menschen durch den Begriff der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ersetzt.

Die Besprechungsteilnehmer kommen überein, den gesamten Themenkomplex neu aufzubereiten und in einer gemeinsamen Verlautbarung zusammenzufassen und dieser Verlautbarung Übersichten über berufliche Bildungsmaßnahmen sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beizufügen. Dabei enthält die Anlage 1 der Verlautbarung die aktualisierte Übersicht über berufliche Bildungsmaßnahmen und deren versicherungsrechtliche Beurteilung; sie ersetzt die bisherige Übersicht mit dem Stand vom 28.03.2001. Die Anlage 2 der Verlautbarung enthält eine Übersicht über Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe am Arbeitsleben und deren versicherungsrechtliche Beurteilung.

Die gemeinsame Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben trägt das Datum vom 26.03.2003 und ist als Anlage beigefügt.

[1] WzS 2001 S. 175 und 237 ff.

Anlage zu TOP 3 [GR vom 26.03.2003-II]

GR vom 26.3.2003 - Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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