TOP 1 Zentrale Betriebedatenbank der Bundesagentur für Arbeit (BA);

hier: Einführung eines Datensatzes Betriebsdatenpflege DSBD (Datenimport zur BA) und Erweiterung des bestehenden Datensatzes zur zentralen Betriebedatenbank DSBT (Export der BA)

Die inhaltliche Ausweitung des Umfangs der Lieferung von Betriebsdaten der BA an die Partner im Meldeverfahren sowie die beabsichtigte Einführung einer maschinellen Schnittstelle zur Aktualisierung der Betriebsdaten der BA war in den Jahren 2008 und 2009 bereits wiederholt Beratungsgegenstand. In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 08./09.09.2009 wurde der beschriebenen Einführung des DSBD und die Änderung des DSBT zum 01.12.2010 sowie den vorausgehenden Pilotierungen grundsätzlich zugestimmt. Eine eingesetzte Arbeitsgruppe DSBD bereitete die notwendigen Änderungen in den entsprechenden Dokumenten vor.

Folgende Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe erzielt:

Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Absatz 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)

Die "Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Absatz 2 SGB IV" in der vom 01.01.2011 an geltenden Fassung sind in der Ziffer 3.2 (Datensätze und Datenbausteine) ergänzt und um die Ziffer "3.2.3 Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD)" erweitert worden. Das Abkürzungsverzeichnis und das Inhaltsverzeichnis sind entsprechend angepasst worden (Anlage 1).

Zudem sind die Inhalte des DSBD in der diesbezüglich modifizierten Anlage 4 der Grundsätze abgebildet (Anlage 2).

Gemeinsames Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung"

Im gemeinsamen Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" sind insbesondere folgende Ergänzungen vorgenommen worden:

Aufnahme der neuen Ziffern

1.1.8 Meldungen zur Betriebsdatenpflege
1.3.2.3 Aktualisierung der Betriebsdatei
2.9 Betriebsdatenpflege durch die Einzugsstellen
3.12 Betriebsdatenpflege durch die Rentenversicherung

Textliche Ergänzungen in den Ziffern

1.2.2 Datenübermittlung
1.2.3 Datenannahmestellen für die Meldedaten
1.2.7 Verwendungsregeln für die Datensätze und Datenbausteine
1.2.8 Stornierung von Meldungen, Korrektur fehlerhaft übermittelter Daten
1.3.1 Mindestumfang der Prüfungen
2.3.6 Weiterleitung der Datensätze an die DSRV
2.8.2 Aufbau der Rückmeldedatei
3.4 Weiterleitung der Daten durch die DSRV
4.2 Vergabe der Betriebsnummer
4.2.1 Betriebsdaten
4.2.3 Aktualisierung der Betriebsdatei
7 Abkürzungsverzeichnis

Darüber hinaus ist das Inhaltsverzeichnis aktualisiert worden (Anlage 3).

In einer neuen Anlage 9.3 des Rundschreibens sind die zum DSBD erforderlichen Fehlerprüfungen sowie der innerhalb der Sozialversicherung vereinbarte Datenaustausch und die hierfür notwendigen Fehlerprüfungen definiert. In einem Fehlerkatalog wurden für die Fehlerprüfungen entsprechende Fehlertexte festgelegt (Anlage 4).

Nach Auffassung der Besprechungsteilnehmer sind alle Fehlerprüfungen des DSBD im Kernprüfungsprogramm vollumfänglich zu integrieren.

Durch die hiermit verbundene zusätzliche Ressourcenbindung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die das Kernprüfungsprogramm programmiert und vor Auslieferung entsprechende Qualitätsprüfungen durchführt, kann der anvisierte Realisierungszeitpunkt 01.12.2010 nicht garantiert werden. Ein Alternativvorschlag, wonach bis zu einer vollständigen Umsetzung des Kernprüfungsprogramms für den DSBD zunächst nur essentielle Fehlerprüfungen bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung installiert werden, wird nicht befürwortet, da dies die Bestätigung einer fehlerfreien Verarbeitung gegenüber dem Arbeitgeber auch bei fehlerhaften Datensätzen zur Folge hätte. Ferner widerspräche dies der systemseitigen Logik, wonach eine Fehlerprüfung möglichst bei Eingabe der Daten, spätestens jedoch bei der ersten Datenannahmestelle zu erfolgen hat.

Die BA wird bis zur nächsten Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 04./05.05.2010 prüfen, welche Unterstützungsmaßnahmen ergriffen werden können, damit der anvisierte Umsetzungszeitpunkt 01.12.2010 einschließlich eines vollständigen Kernprüfungsprogramms gehalten werden kann. In Abhängigkeit der angebotenen Unterstützungsmaßnahmen, prüft die DRV Bund den Einsatztermin.

Der GKV-Spitzenverband wird flankierend prüfen, ob Unterstützungsmöglichkeiten von Seiten der Krankenversicherung angeboten werden können.

Aufgrund der noch klärungsbedürftigen Regelungen zur Umsetzung des Kernprüfprogramms sind die oben genannten Dokumente nur als Entwurf beigefügt.

Anlagen [Anmerkung der Redaktion: Anlagen hier nicht abgebildet.]

TOP 2 Änderung des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung";

hier: Erweiterung des Rückmeldeverfahrens an den Arbeitgeber

Im Rahmen der elektronischen Kommunikation im Meldeverfahren wurde in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahre...

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