hier: Überarbeitung des gemeinsamen Rundschreibens zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft vom 23.02.2005

Sachstand:

Nach § 24c SGB V umfassen die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

  1. ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe (§ 24d SGB V),
  2. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln (§ 24e SGB V),
  3. Entbindung (§ 24f SGB V),
  4. häusliche Pflege (§ 24g SGB V),
  5. Haushaltshilfe (§ 24h SGB V),
  6. Mutterschaftsgeld (§ 24i SGB V).

Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, PNG) vom 23.10.2012 mit Wirkung zum 30.10.2012 wurde § 24c SGB V zusammen mit den weiteren gesetzlichen Vorschriften (§§ 24d24i SGB V), die die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft regeln, aus der Reichsversicherungsverordnung (RVO) in das SGB V überführt. Zudem wurde eine Überführung der Regelungen des KVLG in das KVLG 1989 vorgenommen.

Mit dem gemeinsamen Rundschreiben der damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft vom 23.02.2005 wurden die einzelnen Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft noch zu Zeiten der RVO leistungsrechtlich näher erläutert und anhand verschiedener Sachverhalte dargestellt.

Neben redaktionellen Änderungen war aufgrund rechtlicher Entwicklungen, wie der Übertragung der gesetzlichen Regelungen aus der RVO in das SGB V, eine Aktualisierung des gemeinsamen Rundschreibens erforderlich. Zudem ergab sich die Notwendigkeit, dass zu weiteren Fragen aus der Praxis Stellung genommen werden musste, welche bisher nicht explizit im Rundschreiben berücksichtigt wurden.

Um eine Aktualität des gemeinsamen Rundschreibens zu gewährleisten, wurden die bisherigen Aussagen des gemeinsamen Rundschreibens in der Fassung vom 23.02.2005 aktualisiert bzw. neue Aussagen eingepflegt.

Eine Thematisierung im Rahmen der Fachkonferenz war daher angezeigt.

Besprechungsergebnis:

Die Besprechungsteilnehmer/-innen verabschieden das gemeinsame Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft in der aktualisierten Fassung vom 21.03.2014. Das gemeinsame Rundschreiben ersetzt die bisherige Fassung vom 23.02.2005.

Anlage

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge