1Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen
1. |
ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, |
2. |
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-, Hilfsmitteln und digitalen Gesundheitsanwendungen[2] [Bis 25.03.2024: und Hilfsmitteln], |
3. |
Entbindung, |
4. |
häusliche Pflege, |
5. |
Haushaltshilfe, |
6. |
Mutterschaftsgeld. |
2Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.[3]
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