Arbeitgeber haben gegenüber ausländischen Studenten bzw. Arbeitnehmern im Einzelfall weitergehende Fürsorgepflichten zu beachten.[1] Dies kann aus einem höheren Informationsbedarf der ausländischen Arbeitnehmer resultieren. Inhalt und Reichweite der hieraus entstehenden Pflichten richten sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls und den tatsächlichen Kenntnissen der ausländischen Person.

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