Einige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer,

  • die nach Deutschland von einem ausländischen Arbeitgeber entsandt wurden[1],
  • die gewöhnlich in mehreren Staaten beschäftigt oder selbstständig erwerbstätig sind,[2]
  • die aufgrund einer Ausnahmevereinbarung den Rechtsvorschriften eines anderen Staates unterliegen.[3]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge