Einige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer,
- die nach Deutschland von einem ausländischen Arbeitgeber entsandt wurden[1],
- die gewöhnlich in mehreren Staaten beschäftigt oder selbstständig erwerbstätig sind,[2]
- die aufgrund einer Ausnahmevereinbarung den Rechtsvorschriften eines anderen Staates unterliegen.[3]
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