Rz. 95

Ist die Arbeitszeit des Arbeitnehmers ungleich verteilt, in dem er zwar an allen Arbeitstagen, aber unterschiedlich viele Stunden arbeitet, z. B. von Montag bis Donnerstag jeweils 8,5 Stunden und freitags nur 6 Stunden, so beeinflusst dies – vorbehaltlich abweichender tarifvertraglicher Regelungen – den Zeitfaktor. Da immer danach zu fragen ist, wie viel Arbeitszeit auf den konkreten Urlaubstag entfällt, ist hier der Geldfaktor auf Stundenbasis zu ermitteln und dann mit den jeweils am konkreten Urlaubstag ausgefallenen Stunden zu multiplizieren. Das bedeutet für den obigen Beispielsfall, dass der Arbeitnehmer dann, wenn er am Freitag Urlaub nimmt, ein geringeres Urlaubsentgelt bekommt, als wenn er an den übrigen Arbeitstagen Urlaub in Anspruch nimmt. Nimmt er den Urlaub kalenderwochenweise in Anspruch, gleichen sich die Unterschiede aus, weil er für die Woche immer ein Urlaubsentgelt für 40 Stunden erhält.

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