Als Nebenpflichten auf Arbeitgeberseite sind zu nennen:
Gleichbehandlungspflicht
Einzelheiten zu dieser Nebenpflicht des Arbeitgebers finden sich unter: Arbeitsrechtliche Grundsätze, Gleichbehandlungsgrundsatz.
Beschäftigungspflicht
Die allgemeine Pflicht zur tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers hat eine augenfällige Ausprägung im sog. Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers gefunden.
Fürsorgepflicht
Eine Verletzung der dem Arbeitgeber obliegenden Nebenpflichten spielt regelmäßig nicht unter dem Gesichtspunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sondern vielmehr im Hinblick auf Kompensationsansprüche des betroffenen Arbeitnehmers (Gleichstellung mit anderen Arbeitnehmern/Schadensersatz) eine Rolle.
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