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Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Dr. Madelaine Isabelle Baade
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Zusammenfassung

 
Überblick

Durch Eingehung des Arbeitsvertrags bringen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Rechtsbeziehung zwischen sich zustande, die durch eine Vielzahl von wechselseitigen Pflichten und damit korrespondierenden Rechten gekennzeichnet ist. Im Vordergrund stehen die wechselseitigen Hauptpflichten. Dies sind die Pflichten, die unmittelbar die nach dem Arbeitsvertrag im Austauschverhältnis stehenden Leistungen betreffen. Daneben ergeben sich aus der Tatsache, dass die Parteien in einer Dauerrechtsbeziehung stehen, eine ganze Reihe von Nebenpflichten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis sind Teil der grundlegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Privatrechtsordnung. Die allgemeinen Regeln des BGB finden deshalb grundsätzlich auf den Arbeitsvertrag Anwendung. In Anbetracht der besonderen Erfordernisse und Gegebenheiten des Arbeitslebens hat sich jedoch das Arbeitsrecht zu einem Sonderrecht entwickelt, welches die allgemeinen Regeln des Zivilrechts, insbesondere den Grundsatz der Vertragsfreiheit, in vielen Bereichen modifiziert oder verdrängt.

1 Hauptpflichten

Die Hauptpflichten in einem Vertragsverhältnis sind die zentralen Leistungspflichten, die den Kern des jeweiligen Vertrags ausmachen. Sie stehen im Gegenseitigkeitsverhältnis und sind für die Durchführung des Vertrags wesentlich.

1.1 Hauptpflicht des Arbeitnehmers

Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist es, die nach dem Inhalt des Vertrags geschuldete Arbeitsleistung in dem im Vertrag festgelegten Umfang und an dem vertraglich vereinbarten Ort zu erbringen (Leistung "weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit"). Oft sind die näheren Einzelheiten der arbeitnehmerseitigen Hauptleistungspflicht im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschrieben. Die Arbeitsvertragsparteien sind nicht gehindert, im Arbeitsvertrag die geschuldete Arbeits...

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