Zwischen[1] ................................. (im Folgenden "Firma")

und

Frau/Herrn[2]..................... (im Folgenden "Arbeitnehmer")

wird nachfolgender befristeter Arbeitsvertrag vereinbart:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses / Tätigkeit / Ort / Vorbehalte

1. Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom .............................. als .............................. [Tätigkeit] in .............................. [Ort][3] eingestellt. Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere[4]............................... Die einzelnen zum Aufgabenbereich gehörenden Tätigkeiten ergeben sich aus der als Anlage beigefügten und zum Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung[5].

2. Die Firma behält sich im Rahmen des Direktionsrechts vor[6], dem Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs oder Unternehmens eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit zu übertragen. Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb, an einem anderen Ort oder vorübergehend auch in einem anderen mit der Firma verbundenen Unternehmen.[7] Die Interessen des Arbeitnehmers sind im Rahmen billigen Ermessens angemessen zu berücksichtigen.

§ 2 Befristung des Arbeitsverhältnisses[8]/ Probezeit / Kündigung / Beendigung

1. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des .............................., ohne dass es einer Kündigung bedarf.[9]

Alternativ

1. Der Arbeitnehmer wird zum Zweck der Vertretung für die Dauer des krankheitsbedingten Ausfalls (oder: "der Erkrankung" oder: "der Beurlaubung" etc.) von Frau/Herrn .............................. eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen dieses Zwecks, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Alternativ

1. Das Arbeitsverhältnis wird befristet für die Zeit bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres, längstens bis zum Ende der Ausbildung der kaufmännischen Auszubildenden geschlossen, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfung ablegen.

Alternativ

Oder:

1. Der Arbeitnehmer wird für die Dauer des Ausfalls [oder: "der Erkrankung" oder: "der Beurlaubung" etc.] der Mitarbeiterin .............................. eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen dieses Zwecks, spätestens aber zum 31.12. des Jahres ...............................

Alternativ

Oder:

1. Der Arbeitnehmer wird zum Zweck der Vertretung für die Dauer des krankheitsbedingten Ausfalls [oder: "der Erkrankung" oder: "der Beurlaubung" etc.] von Frau/Herrn .............................. eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen dieses Zwecks, spätestens aber zum .............................., ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2. Die ersten .............................. Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.[10] Während der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden.[11]

Alternativ

3. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung für beide Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB zulässig.[12] Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.

4. Vor Dienstantritt ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten ausgeschlossen.[13] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.[14] Die elektronische Form ist ausgeschlossen[15].

6. Will der Arbeitnehmer im Fall der arbeitgeberseitigen Kündigung geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so gilt hierfür die Frist des § 4 Satz 1 KSchG. Entsprechendes gilt nach § 4 Satz 2 KSchG für den Fall der Änderungskündigung. Bei Versäumung der Frist gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). Bei unverschuldeter Versäumung kann die Kündigungsschutzklage innerhalb von zwei Wochen auf Antrag vom Arbeitsgericht nachträglich zugelassen werden.[16]

Alternativ

Oder:

Das bei Kündigungen einzuhaltende Verfahren ergibt sich aus §§ 4 bis 7 KSchG, § 102 BetrVG, § 130 BGB.

§ 3 Arbeitszeit

1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ...... Stunden ohne die Berücksichtigung der Pausen.

2. Die Lage und Verteilung der Arbeitszeit wird von der Firma gemäß § 106 GewO nach billigem Ermessen festgelegt; sie verteilt sich derzeit auf die Wochentage Montag bis Freitag von ... Uhr bis ... Uhr, bei einer Mittagspause von ... Uhr bis ... Uhr.[17] Verteilung und Lage der Arbeitszeit können nach billigem Ermessen auch nachträglich abweichend geregelt werden.[18] Dies gilt im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes auch für die Anordnung von Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft sowie Nacht- und Sonntagsarbeit und die Einführung von Schichtarbeit. Die Firma behält sich vor, Verteilung und Lage der A...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge