Überblick

Durch den Arbeitsschutz sollen die Beschäftigten weitestmöglich vor schädlichen physischen und psychischen Auswirkungen ihrer Berufstätigkeit geschützt werden.

Um die Beschäftigten bestmöglich zu schützen, ist die Arbeit menschengerecht zu gestalten, d. h. die Arbeit und auch die Arbeitsstätte muss seinen Bedarfen, Voraussetzungen und Belangen entsprechen. Dabei liegt besonderes Augenmerk darauf, dass das Arbeitsumfeld einschließlich der Arbeitsmittel so beschaffen ist, dass Unfälle oder andere unmittelbare Gesundheitsschäden weitgehend ausgeschlossen werden können. Es steht dabei das ganzheitliche Wohl des Beschäftigten im Fokus. Die Arbeitsaufgaben sind nicht nur der körperlichen Leistungsfähigkeit, sondern auch der mentalen Belastbarkeit der Beschäftigten anzupassen. Ziel ist es, dass die Arbeit auch über längere Zeiträume ohne Einschränkungen von Gesundheit und Wohlbefinden ausgeübt werden kann.

Der Arbeitsschutz umfasst den sozialen Arbeitsschutz, der den Arbeitnehmer als abhängig Beschäftigten schützt und den technischen Arbeitsschutz, bei dem die Sicherheit am Arbeitsplatz im Vordergrund steht. Der medizinische Arbeitsschutz ist Teil des technischen Arbeitsschutzes.

Der Arbeitsschutz wird in vielen Gesetzen und Verordnungen sowie Normen und Regeln festgeschrieben. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen geben und die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben erläutern.

 

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