Wird einem Arbeitnehmer von einem Dritten ein Preis verliehen, der den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat und nicht eine Ehrung der Persönlichkeit des Preisträgers darstellt, handelt es sich um Arbeitslohn. Dies ist z. B. der Fall bei einem Förderpreis, der für besondere fachliche Leistungen vergeben wird und damit als Frucht der Arbeit des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1]

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