In der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitrags.

Die Bundesregierung schreibt einen für alle Krankenkassen einheitlichen Beitragssatz fest. Dieser beträgt seit 1.1.2015 14,6 %. Der Arbeitnehmeranteil beläuft sich auf 7,3 %. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt seit 1.1.2015 14,0 %. Auf den Arbeitnehmer entfällt hier ein Anteil von 7,0 %. Zusätzlich hat der Arbeitnehmer die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags zu übernehmen.

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