Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag i. H. v. 0,25 % für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind. Damit vermindert sich ihr Anteil zur Pflegeversicherung bei 2 Kindern auf 1,45 %, bei 3 Kindern auf 1,2 %, bei 4 Kindern auf 0,95 % sowie bei 5 oder mehr Kindern auf 0,7 %. Mitglieder im Bundesland Sachsen tragen bei 2 Kindern 1,95 %, bei 3 Kindern 1,7 %, bei 4 Kindern 1,45 % sowie bei 5 oder mehr Kindern 1,2 %.[1]

[1] Zum Beitragssatz und zur Beitragsttragung, s. Beitragsberechnung, Abschn. 4.2.

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