Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag i. H. v. 0,25 % für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind. Damit vermindert sich ihr Anteil zur Pflegeversicherung bei 2 Kindern auf 1,45 %, bei 3 Kindern auf 1,2 %, bei 4 Kindern auf 0,95 % sowie bei 5 oder mehr Kindern auf 0,7 %. Mitglieder im Bundesland Sachsen tragen bei 2 Kindern 1,95 %, bei 3 Kindern 1,7 %, bei 4 Kindern 1,45 % sowie bei 5 oder mehr Kindern 1,2 %.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen