Selbstständige

Die Entsenderegelungen gelten nicht für selbstständige Personen.

Mitglieder des fahrenden und fliegenden Personals

Bei Personen, die zur Flug- oder Kabinenbesatzung eines Luftfahrzeuges gehören, gelten die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Luftfahrgesellschaft ihren Sitz hat.

Seeleute

Bei Seeleuten gilt grundsätzlich das Flaggenstaatsprinzip. Ist eine Person an Bord eines Schiffes mit deutscher Flagge tätig, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Ist eine Person an Bord eines Schiffes mit indischer Flagge tätig, gelten die indischen Rechtsvorschriften. Diese Regelung gilt ausschließlich für die Seeleute. Nicht erfasst werden Personen, die zwar Tätigkeiten auf dem Schiff ausüben, allerdings nicht der Besatzung angehören (z. B. Hafenarbeiter).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge