Eine ordentliche Änderungskündigung ist eine fristgerechte Änderungskündigung. Der Arbeitgeber kann sie nur unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen, tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen wirksam aussprechen. Welche Kündigungsfrist im Einzelfall gilt, richtet sich nach den für die Beendigungskündigung maßgeblichen Vorschriften und Grundsätzen.[1] Ist eine ordentliche Änderungskündigung nicht fristgerecht ausgesprochen worden, führt dies anders als bei der Beendigungskündigung zu ihrer Unwirksamkeit.[2]

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