Sehr geehrte Frau/Herr ......................................................

hiermit kündigen wir den zwischen Ihnen und uns bestehenden Arbeitsvertrag vom ........................ fristgerecht zum ........................ .

Zugleich bieten wir Ihnen mit Wirkung ab ..................... den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu folgenden Bedingungen an:

  1. ............................................................................................................................
  2. ............................................................................................................................
  3. ............................................................................................................................

Die übrigen Bedingungen des bisher bestehenden Arbeitsvertrags sollen unverändert bleiben.

Der Betriebsrat ist zu dieser Kündigung gehört worden und hat ihr zugestimmt.

Wir bitten, innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Zugang dieser Kündigung Ihr Einverständnis mit der beabsichtigten Änderung oder aber den Vorbehalt nach § 2 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) zu erklären.[1]

Für den Fall, dass Sie das Angebot eines neuen Arbeitsvertrags nicht annehmen, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie nach § 38 SGB III zur rechtzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit verpflichtet sind. Dies muss mindestens drei Monate vor Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses geschehen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitraums zu erfolgen. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie nach § 159 Abs. 6 SGB III mit einer einwöchigen Sperrfrist bei dem Bezug von Arbeitslosengeld rechnen.

Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass Sie eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung entfalten müssen.

..................................................................

Ort, Datum

..................................................................

(für die Firma)

Hiermit bestätige ich, das Original der obigen Änderungskündigung am .................. ausgehändigt bekommen zu haben.

..................................................................

Ort, Datum

..................................................................

(Unterschrift)

Mit den beabsichtigten Änderungen und den neuen Vertragsbedingungen erkläre ich mich einverstanden.

.................................................................

Ort, Datum

..................................................................

(Unterschrift)

[2]

[1] Der Arbeitnehmer hat drei unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten auf das Änderungsangebot.
  1. Er kann zum einen das Angebot ohne Vorbehalt annehmen. In diesem Fall kommt es zu einer einvernehmlichen Abänderung des Arbeitsvertrages, die im übrigen auch stillschweigend (Weiterarbeit zu den geänderten Bedingungen nach Ablauf der Kündigungsfrist) erfolgen kann.
  2. Der Arbeitnehmer hat auch die Möglichkeit, nach § 2 KSchG das Angebot unter dem Vorbehalt anzunehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist. Neben diesem Vorbehalt muss der Arbeitnehmer innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG eine Änderungsschutzklage erheben, damit seitens des Gerichts die soziale Rechtfertigung überprüft werden kann.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. nach Zugang einer außerordentlichen Änderungskündigung muss der Arbeitnehmer bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit der Änderungskündigung zu den neuen Arbeitsbedingungen tätig werden.

Der Vorbehalt ist innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der ordentlichen Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber zu erklären. Die Frist für den Vorbehalt entspricht grundsätzlich der für den Arbeitnehmer geltenden Kündigungsfrist. Nur wenn die Kündigungsfrist länger als drei Wochen dauert, stehen ihm drei Wochen Vorbehaltsfrist zur Verfügung.

Der Vorbehalt kann auch in der Klageschrift enthalten sein, die dem Arbeitgeber dann allerdings vor Ablauf der Vorbehaltsfrist zugehen muss.

Erklärt der Arbeitnehmer den Vorbehalt nicht fristgerecht, wird das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer zwar den Vorbehalt rechtzeitig erklärt, dann aber innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung keine Änderungsschutzklage erhebt. Nach § 7 KSchG erlischt in diesen Fällen sein Vorbehalt. Er wird dann so behandelt, als hätte er das Angebot vorbehaltlos angenommen.

Werden Vorbehalt und Änderungsschutzklage rechtzeitig erklärt bzw. erhoben, prüft das Gericht die Wirksamkeit der Kündigung. Hierbei beschränkt es sich nicht auf die Prüfung der Sozialwidrigkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen, sondern auf sämtliche Unwirksamkeitsgründe, etwa die nicht ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats.

Ist die Änderungskündigung nach Auffassung des Gericht...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge