Als Teilzeitbeschäftigung mit potenziell variabler Vertragsarbeitszeit wird die sog. "Arbeit auf Abruf" vor allem von Arbeitgebern als Arbeitszeitmodell favorisiert. Kennzeichnend für diese Arbeitsform ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitseinsatz des Arbeitnehmers hinsichtlich Lage und Verteilung der Arbeitszeit festlegt sowie, bei entsprechender Vertragsgestaltung, darüber hinaus auch den Umfang der vom Arbeitnehmer zu leistenden Vertragsarbeitszeit in gewissen Grenzen einseitig bestimmen kann.

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