Kurzbeschreibung

Musterbetriebsvereinbarung zur Einführung einer 4-Tage-Woche.

Vorbemerkung

Um eine 4-Tage-Woche einzuführen, kann die geschuldete Arbeitszeit entweder reduziert oder bei gleichbleibendem Umfang auf 4 statt auf 5 Wochentage verteilt werden. Wird, wie zumeist, das Volumen reduziert, so ist zugleich zu klären, welche Auswirkung dies auf die Gehaltshöhe hat.

Will ein Unternehmen eine 4-Tage-Woche dauerhaft einführen, so bedarf die Entscheidung über die Einführung ("Ob") nicht der Zustimmung des Betriebsrats.

Die Modalitäten der zeitlichen Verteilung ("Wie") hingegen unterliegen der Zustimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Hiernach hat der Betriebsrat über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen. Nach dieser Ziffer ist allerdings das Volumen der geschuldeten Arbeitszeit mitbestimmungsfrei.

Wenn kein Tarifvertrag entgegensteht, kann das Volumen der Arbeitszeit aber in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Auch mit einer freiwilligen Betriebsvereinbarung kann der arbeitsvertraglich geschuldete Umfang der Arbeitszeit erweitert oder beschränkt werden.

Wird eine 4-Tage-Woche zunächst testweise eingeführt, so bedarf dies der Zustimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG: Vorübergehende Verkürzungen oder Verlängerungen der betriebsüblichen Arbeitszeit sind auch hinsichtlich ihres Volumens zustimmungspflichtig.

Fragen, wie die Arbeitszeit vergütet wird, sind nach beiden Ziffern mitbestimmungsfrei. Vergütungsregelungen einer 4-Tage-Woche sind hingegen nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtig.

Regelungen zur 4-Tage-Woche werden in der Praxis häufig mit Vereinbarungen zur mobilen Arbeit und zur Vertrauensarbeitszeit kombiniert.[1]

[1] Hierzu bestehen gesonderte Betriebsvereinbarungen.

Betriebsvereinbarung 4-Tage-Woche

Zwischen

...................................................

[Name und Adresse],

vertreten durch

...................................................

[Name des Vertretungsberechtigten]

– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –

und

...................................................

[Name und Adresse des Betriebsrats],

vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden

...................................................

– nachfolgend "Betriebsrat" genannt –

Präambel

Für eine Verbesserung der Work-Life-Balance wird im Betrieb eine 4-Tage-Woche für alle Mitarbeiter eingeführt.[1]

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb [...] tätigen Mitarbeiter.

    VARIANTE zur Beschränkung auf einzelne Bereiche

    Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für die Abteilungen in den Abteilungen […].[2]

    VARIANTE zur Beschränkung auf einzelne Personengruppen

    Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für Mitarbeiter in der Probezeit/ in den ersten 12 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses/ Praktikanten/ nur für die Abteilungen in den Abteilungen […].[3]

    Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für Teilzeitkräfte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 80 von Hundert der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten.[4]

    VARIANTE bei einer Arbeitszeitreduktion mit vollständigem oder partiellem Lohnausgleich

    Diese Betriebsvereinbarung gilt auch für Teilzeitkräfte. Für sie gilt der jeweilige Stundenumfang, soweit nicht anders angegeben, pro-rata-temporis.

  2. Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.[5]

§ 2 Einführung der 4-Tage-Woche mit Volumenreduktion

  1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden.[6]
  2. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich auf 4 Kalendertage/Arbeitstage[7] pro Woche.
  3. Das monatliche Entgelt reduziert sich bei Mitarbeitern mit Einführung einer 4-Tage-Woche auf 80 von Hundert ihres bisherigen Grundgehalts.[8]

    VARIANTE

    Das monatliche Grundgehalt reduziert sich mit Einführung einer 4-Tage-Woche nicht.

    VARIANTE

    Das monatliche Grundgehalt reduziert sich mit Einführung einer 4-Tage-Woche auf 90 von Hundert ihres bisherigen Grundgehalts.[9]

§ 3 Einführung der 4-Tage-Woche ohne Volumenreduktion – VARIANTE

  1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden.
  2. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich auf 4 Kalendertage/Arbeitstage pro Woche.[10]
  3. Damit beträgt an 4 Kalendertagen pro Woche die tägliche Soll-Arbeitszeit 10 Stunden.
  4. Der Arbeitgeber wird darauf achten, dass die tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten wird.[11]
  5. Die Anordnung, Billigung oder Entgegennahme von Überstunden innerhalb einer 4-Tage-Woche ist unzulässig.[12]
  6. Die tägliche Ruhepause beträgt 45 Minuten.[13] Ruhepausen müssen im Voraus feststehen. Länger als 6 Stunden darf ein Mitarbeiter nicht ohne eine Ruhepause von mindestens 15 Minuten beschäftigt werden.
  7. In Abweichung zur "Betriebsvereinbarung Arbeitszeit, Überstundenanordnung" gilt innerhalb der 4-Tage-Woche ein Überschreiten der täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden nicht als Mehrarbeit oder Überstunden. Überstundenzuschläge werden für diese Überschrei...

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