Meldeverfahren: Elektronischer UV-Lohnnachweis erneut verschoben

Die Qualität der Entgeltmeldungen ist noch immer nicht ausreichend. Der Lohnnachweis zur Unfallversicherung in Papierform bleibt auf Jahre hinaus erhalten.

Die Abschaffung des papiergebundenen Lohnnachweises in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) gestaltet sich zu einer endlosen Geschichte. Bereits im Jahr 2010 wurde die Übergangsfrist auf die elektronischen Daten um 2 Jahre von 2012 auf 2014 verlängert. Die Entgeltmeldungen der Arbeitgeber sollten erstmals im Jahr 2013 die Grundlage für die Beitragsberechnung sein. Die Abschaffung des Lohnnachweises in der herkömmlichen Papierform (§ 165 SGB VII) wäre dann 2014 erfolgt. Doch daraus wird nun wieder nichts.

Verlängerung des Übergangs bis 2016

Der Referentenentwurf zum "2. Gesetz zur Änderung des 7. Buches Sozialgesetzbuch" v. 10.8.2012 verlängert die Umstellungsfrist nun bis zum 1.1.2016. Das bedeutet für die Arbeitgeber, dass die derzeitige Praxis der doppelten Meldung noch einige Jahre fortgesetzt werden muss. Und folglich bleibt auch der damit einhergehende bürokratische Aufwand erhalten. 

Es wurde mehrfach nachgebessert

Das stößt sauer auf, denn schon die erste Verlängerung diente nach der Gesetzbegründung der „Sicherstellung der Datenqualität und Fehlerfreiheit" im elektronischen Verfahren. Die Meldeexperten der Krankenkassen haben das Problem bereits kommen sehen. War doch schon mehrfach an dem Meldeverfahren zum UV-Entgelt nachgebessert worden. Zuletzt waren zum 1.6.2012 besondere Meldegründe eingeführt worden, die bei Entgelt „Null“ zusätzlich anzugeben sind. Auch bei der jüngsten Besprechung der Spitzenverbände zu Fragen des Meldewesens am 20./21. Juni 2012 nahmen die Fehlerprüfungen erneut einen breiten Raum ein.

Bisherige Bemühungen reichen nicht aus

In dem Referentenentwurf zum SGB VII-Änderungsgesetz wird als Grund für die erneute verlängerte Frist darauf verwiesen, dass das neue Verfahren zur Meldung der für die Beitragsberechnung der UV benötigten Daten sicher und fehlerfrei funktionieren müsse. Alle an dem Prozess beteiligten Sozialversicherungsträger hätten sich intensiv um eine Datenverbesserung bemüht. Es wurde eine breit angelegte Information der Unternehmer durchgeführt und es sind auch erste Erfolge der in der Vergangenheit eingeleiteten Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung spürbar. Trotzdem sei zu erwarten, dass die Qualität der Daten aus dem neuen Verfahren am 1.1.2014 als Grundlage der Beitragsberechnung nicht genüge.

Qualität muss verbessert werden

Nun sollen noch weitere für die Qualitätssicherung erforderliche Maßnahmen durchgeführt werden. Man darf gespannt sein, welche zusätzlichen Angaben von den Arbeitgebern noch verlangt werden.

Erste Stimmen werden laut, die an der Beitragsberechnung in der UV und den häufigen Abweichungen von den anderen SV-Zweigen Kritik üben. Schließlich wäre das gesamte Manöver nicht erforderlich, wenn für die UV die gleichen beitragsrechtlichen Regelungen gelten würden, wie in den anderen Zweigen der Sozialversicherung auch – da diese ja funktionieren.

Neuer Qualitätsbericht Anfang 2014

Aus guten Gründen bittet der Normenkontrollrat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), auf eine zeitnahe Beseitigung der Fehlerquellen zu drängen. Nach Möglichkeit soll schon vor 2016 auf die parallelen Meldungen verzichten werden können. Das BMAS soll Anfang 2014 berichten, wie sich die Fehlerquoten entwickelt haben.

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