Arbeitgeber durfte bei Kündigung auf private Chatprotokolle des Mitarbeiters zugreifen
Ein Arbeitnehmer hatte gegen seinen Arbeitgeber ein Vermögensdelikt begangen. In der Folge wurde dem Mitarbeiter gekündigt.
Nach Ausspruch der Kündigung fand der Arbeitgeber auf dem betrieblichen PC private Chatprotokolle des Mitarbeiters. Mit den Inhalten dieser Protokolle konnte der Arbeitgeber das gegen ihn begangene Vermögensdelikt nachweisen.
Fraglich war, ob dieses Vorgehen des Arbeitgebers rechtmäßig war, ob e die beweise auch verwerten durfte. Denn grundsätzlich geht den Arbeitgeber die private Korrespondenz des Mitarbeiters nichts an. Es kann sich um einen Verstoß gegen das Fernmeldegesetz und Datenschutzregeln handeln.
Arbeitgeber durfte auf Chatprotokolle zugreifen
Stützt sich der Arbeitgeber zum Nachweis des Vorwurfs, der Arbeitnehmer habe ein gegen ihn gerichtetes Vermögensdelikt begangen, auf den Inhalt von Chatprotokollen, die auf dem Arbeitsplatzrechner des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung vorgefunden wurden, handelt es sich nicht um ein Nachschieben von Kündigungsgründen, zu dem der Betriebsrat vorher angehört werden muss. So entschieden die Richter.
Es war nur die gelegentliche Internetnutzung erlaubt
Aus einer ggf. gegen § 206 StGB, § 88 TKG. § 32 BDSG und § 87 Absatz 1 Nummer 1 und 6 BetrVG. verstoßender Erlangung der auf einem Arbeitsplatzrechner vorgefundenen abgespeicherten Chatprotokolle folgt kein Beweisverwertungsverbot.
Und zwar dann, wenn
der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern lediglich eine gelegentliche private Nutzung elektronischer Ressourcen gestattet und
zugleich darauf hinweist, dass bei einer Abwicklung persönlicher Angelegenheiten auf elektronischen Geräten und über das Netzwerk der Mitarbeiter keine Vertraulichkeit erwarten und der Arbeitgeber die Nutzung überwachen und bei gegebener Notwendigkeit die Daten einsehen kann, die der Mitarbeiter anlegt oder mit anderen austauscht (LAG Hamm, Urteil vom 10.07.2012, 14 Sa 1711/10).
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
2.609
-
Fristgerechte Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ist fraglich
2.158
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.8426
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.572
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.49616
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.4022
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.370
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
1.0211
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
1.015
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
9772
-
Keine Inflationsausgleichsprämie während Elternzeit
13.05.20264
-
EU verschiebt zentrale Regelungen des AI Acts
11.05.2026
-
Kabinett beschließt Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
07.05.2026
-
Müssen Arbeitgeber Brückentage gewähren?
07.05.2026
-
Kein Nachtschichtzuschlag für Spätschicht
06.05.2026
-
Was bei Homeoffice-Regelungen zu beachten ist
05.05.20262
-
Tariftreuegesetz ist am 1. Mai in Kraft getreten
04.05.2026
-
Die Praxis braucht klare gesetzliche Leitplanken
30.04.2026
-
Schlussformel im Arbeitszeugnis muss nicht korrigiert werden
29.04.2026
-
Was der KI-Omnibus für Arbeitgeber ändert
28.04.2026