Ein tarifgebundener Arbeitgeber im Bereich des ATV-K – sowie für Versicherte im Abrechnungsverband Ost der VBL – hat die Umlage bis zu einem Betrag von monatlich 89,48 EUR pauschal zu versteuern (§ 16 Abs. 2 ATV-K). Für den Versichertenbereich der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (Abrechnungsverband West) gilt ein pauschal zu versteuernder Betrag vom monatlich 92,03 EUR.

Ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber kann den Jahresgrenzbetrag zur Pauschalversteuerung nach § 40b EStG in Höhe von 1.752,00 EUR voll ausschöpfen. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Jahresbetrag in 12 gleiche Monatsteile à 146,00 EUR aufgeteilt wird oder ob die gesamte Umlage so lange pauschal versteuert wird, bis der Jahresbetrag aufgebraucht ist.

 
Tarifgebundener Arbeitgeber ATV-K bzw. Abrechnungsverband Ost der VBL

Tarifgebundener ­Arbeitgeber ATV

Abrechnungsverband West
Nicht tarifgebundener ­Arbeitgeber
89,48 EUR monatlich 92,03 EUR monatlich 1.752 EUR jährlich oder 146 EUR monatlich
 
Praxis-Beispiel
 
monatl. zusatzversorgungspflichtiges Entgelt Januar 2022: 4.800,00 EUR
Umlagesatz (VBL West): 8,26 %
Berechnung der Umlage: 4.800,00 EUR × 8,26 % = 396,48 EUR
Berechnung des steuerpfl. Anteils an der Umlage:
Zunächst ist der Arbeitnehmeranteil an der Umlage herauszurechnen:
Arbeitnehmeranteil = 1,81 % = 86,88 EUR
Arbeitgeberanteil = 6,45 % = 309,60 EUR
Davon steuerfrei (213 EUR) 211,50 EUR
Versteuerung des Arbeitgeberanteils von 98,10 EUR
vom Arbeitgeber (pauschal) 92,03 EUR
vom Arbeitnehmer (individuell) 6,07 EUR
=> individuell vom Arbeitnehmer zu versteuern (86,88 EUR + 6,07 EUR) 92,95 EUR

Der Arbeitgeber im Abrechnungsverband Ost der VBL hat neben der Umlage von 1 % einen Beitrag von 2,0 % in die Kapitaldeckung zu entrichten. Dieser Beitrag ist nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei (für 2022: 564 EUR monatlich bzw. 6.768 EUR im Jahr).

 
Praxis-Beispiel
 
monatl. zusatzversorgungspflichtiges Entgelt Januar 2022: 2.300,00 EUR
Umlagesatz (Bund/VKA) 1,00 %
Beitrag Arbeitgeber 2,00 %
Beitrag Arbeitnehmer 4,25 %
Berechnung der Umlage  
Umlage (1,00 %): 2.300,00 EUR × 1,00 % = 23,00 EUR
Beitrag Arbeitgeberanteil 2.300,00 EUR × 2,00 % = 46,00 EUR
Beitrag Arbeitnehmeranteil 2.300,00 EUR × 4,25 % = 97,75 EUR
Steuerfreie Umlage (bis 211,50 EUR – Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG) 0,00 EUR
Versteuerung Umlage:  
vom Arbeitgeber (pauschal) max. 89,48 EUR 23,00 EUR
Beitrag Arbeitgeber/Arbeitnehmer steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG bis max. 564 EUR: 0,00 EUR
vom Arbeitnehmer (individuell) 0,00 EUR

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