Aufgrund der oben genannten sehr unterschiedlichen Probleme und Veränderungen, war es erforderlich, das Recht der Zusatzversorgung völlig neu zu regeln. Folglich wurde das bisherige System der Gesamtversorgung rückwirkend zum 31.12.2000 geschlossen und durch ein Betriebsrentensystem ersetzt. Faktisch wirkten die neuen Rechtsregelungen ab dem 1.1.2002. Für das Jahr 2001 war aus verwaltungstechnischen Gründen eine Einführungsphase in das neue System vorgesehen, in der sich Anwartschaften technisch weiterhin nach den Berechnungsmethoden des alten Systems fortentwickelten.

Die neue Zusatzversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst basiert auf einem versicherungsmathematischen Punktemodell. Dieses definiert die Leistungen unabhängig von den Bezugssystemen wie gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung oder Steuerrecht. Die bisher erforderlichen Anpassungen der Zusatzrenten in Abhängigkeit von Änderungen in den Bezugssystemen entfallen. Die nach dem Punktemodell ermittelte Zusatzrente des öffentlichen Dienstes tritt neben die Grundversorgung (in der Regel die gesetzliche Rente).

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