Die VBL ist eine von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und dem Saarland) gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wurde am 26.2.1929 durch eine gemeinsame Verfügung des Deutschen Reichs und des ehemaligen Landes Preußen in Berlin gegründet. Seit 1952 hat sie ihren Sitz in Karlsruhe.

Die Organe der VBL sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten als Vorsitzendem und 16 weiteren Mitgliedern. Der paritätisch besetzte Verwaltungsrat hat 38 Mitglieder. Jeweils 19 Mitglieder werden von der Aufsichtsbehörde auf Vorschlag der Träger und auf Vorschlag der Gewerkschaften berufen. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Beide Gruppen bestimmen aus ihrer Mitte jeweils einen Vorsitzenden. Die beiden Vorsitzenden führen den Verwaltungsrat im kalenderjährlichen Wechsel.

Die VBL steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

Der Bereich der freiwilligen Versicherung, der als ein von der Pflichtversicherung separater Abrechnungsverband zu führen ist, unterliegt nach § 1a Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) seit dem 1.1.2005 der Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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